Schadensgutachten
Kommt ein Baum, ein Strauch oder eine Hecke zu Schaden, so besteht im Grundsatz das Prinzip der Wiederherstellung des Zustandes vor dem Schaden.
Bei Bäumen ist dieses jedoch oft nur mit unverhältnismäßig großem Aufwand machbar. Deshalb wird Schadensersatz in der Regel über den Ausgleich der Wertminderung, den Wertersatz, geleistet.
Vielfach sind sich die Eigentümer eines Baumes nicht bewußt, wie hoch dessen Wert auf ihrem Grundstück überhaupt ist. Der Verzicht auf einen zustehenden Schadensersatz ist oft die Folge.
Wir bieten Ihnen die fachmännische Schadensbewertung entsprechend der höchstrichterlich anerkannten und bewährten "Methode Koch".