Jagdwertminderungsgutachten beim Bau von Verkehrswegen
Durch
den Bau von Straßen, Bahntrassen oder Versorgungsleitungen werden Jagdbezirke durchtrennt
und damit in Mitleidenschaft gezogen.
Der
Wert von Eigenjagden und gemeinschaftlichen Jagdbezirken kann zeitweilig (für
die Bauzeit) oder auch dauerhaft sinken.
Eigenjagdbesitzer
und Jagdgenossenschaften haben somit ggf. entsprechende Entschädigungsansprüche
an den Bauträger.
In
der Folge von mehreren höchstrichterlichen Entscheidungen werden diese
Beeinträchtigungen von Jagdbezirken heute meist bereits im Rahmen der jeweiligen
Baumaßnahme über die Erstellung entsprechender Gutachten berücksichtigt.
Eine
Möglichkeit zur Berechnung der Jagdwertminderung sind die vom Bundesfinanzministerium
herausgegebenen Hinweise zur Ermittlung von Entschädigungen für die Beeinträchtigungen
von gemeinschaftlichen Jagdbezirken (JagdH 01) vom 07.06.2001.
Diese können abgewandelt auch für Eigenjagdbezirke verwendet werden.
Referenzen:
Niedersächsische
Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Landesamt für
Geoinformation und Landentwicklung Niedersachsen (LGLN)