Forstliche Gutachten zur Immissionsbelastung
Im Genehmigungsverfahren für
Stallbauten ist in den Fällen, in denen nach Maßgabe der TA Luft ein
"empfindliches Ökosystem" vorliegt und damit "erhebliche
Nachteile" durch Ammoniakimmissionen und Stickstoffdeposition nicht
ausgeschlossen werden können, eine Einzelfallprüfung durchzuführen. Für
Waldflächen ist dies in der Regel bei Einträgen von mehr als 5 kg je Jahr und
ha in der Regel erforderlich.
Grundlage dieser Einzelfallprüfung für
das Schutzgut Wald ist das forstliche Gutachten zur Immissionsbelastung.
In dem Gutachten wird geprüft ob die nach Planungsstand konkret
zu erwartenden Stoffeinträge zu Schäden an Pflanzen und Ökosystem führen würden
und damit das Gemeinwohl beeinträchtigen und/oder zu unzumutbaren Vermögenseinbußen
für die Waldbesitzer führen könnten.
Die Begutachtung erfolgt dabei in Anlehnung an den "Leitfaden zur Ermittlung und Bewertung von
Stickstoffeinträgen der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für
Immissionsschutz" Stand 1.3.2012 (im Weiteren kurz: LAI 2012) und
unter Berücksichtigung der von der Nordwestdeutschen Forstlichen
Versuchsanstalt herausgegebenen "Handreichung für die Beurteilung von
Gutachten für das Schutzgut Wald in Genehmigungsverfahren zur Errichtung von
Tierhaltungsanlagen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz und der Technischen
Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft 2002)" Stand 1.8.2012.
Gerne erstelle ich Ihnen ein Angebot für ein forstliches
Gutachten zur Immissionsbelastung für ihr Bauvorhaben.
Referenzen:
Landkreis Grafschaft Bentheim (Genehmigungsbehörde)
Landkreis Emsland (Genehmigungsbehörde)