Sachverständigenbüro Bernhard Plaggenborg
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Stickstoffdeposition in kg je Jahr und ha

Forstliche Gutachten zur Immissionsbelastung

 

Im Genehmigungsverfahren für Stallbauten ist in den Fällen, in denen nach Maßgabe der TA Luft ein "empfindliches Ökosystem" vorliegt und damit "erhebliche Nachteile" durch Ammoniakimmissionen und Stickstoffdeposition nicht ausgeschlossen werden können, eine Einzelfallprüfung durchzuführen. Für Waldflächen ist dies in der Regel bei Einträgen von mehr als 5 kg je Jahr und ha in der Regel erforderlich.

 Grundlage dieser Einzelfallprüfung für das Schutzgut Wald ist das forstliche Gutachten zur Immissionsbelastung.

 In dem Gutachten wird geprüft ob die nach Planungsstand konkret zu erwartenden Stoffeinträge zu Schäden an Pflanzen und Ökosystem führen würden und damit das Gemeinwohl beeinträchtigen und/oder zu unzumutbaren Vermögenseinbußen für die Waldbesitzer führen könnten.

 Die Begutachtung erfolgt dabei in Anlehnung an den "Leitfaden zur Ermittlung und Bewertung von Stickstoffeinträgen der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz" Stand 1.3.2012 (im Weiteren kurz: LAI 2012) und unter Berücksichtigung der von der Nordwestdeutschen Forstlichen Versuchsanstalt herausgegebenen "Handreichung für die Beurteilung von Gutachten für das Schutzgut Wald in Genehmigungsverfahren zur Errichtung von Tierhaltungsanlagen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz und der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft 2002)" Stand 1.8.2012.

 Gerne erstelle ich Ihnen ein Angebot für ein forstliches Gutachten zur Immissionsbelastung für ihr Bauvorhaben.

 

Referenzen:

Landkreis Grafschaft Bentheim (Genehmigungsbehörde)

Landkreis Emsland (Genehmigungsbehörde)

 

Bernhard Plaggenborg  | info(hier nur @ eingeben!)bepla.de - 0591/61060404